Herr Löwe, Frau Hefner und Frau Wallauer-Friedrich beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Inkassos in Deutschland.
Für das Inkasso in der Schweiz verfügen wir über die in der Schweiz erforderliche Domiziladresse sowie das notwendige Schweizer Konto. Unsere Kanzleimanagerin Frau Angela Kockler bearbeitet u.a. für ein großes Abrechnungsunternehmen seit Jahren erfolgreich Betreibungsverfahren in der Schweiz und steht Ihnen in dieser doch recht speziellen Materie mit Rat und Tat gerne zur Verfügung.
Von der Zustellung des Zahlungsbefehls über die weitere Bearbeitung der Betreibung sind wir für Sie da. Sei es wegen eines Rechtsvorschlags, einer Klage oder sonstigen streitigen Punkten (Anerkennung, Rechtsöffnungsbegehren, Gutheissung usw.). Wir beantragen das Fortsetzungsbegehren und die Pfändung nebst Pfändungsankündigung und schaffen so die Voraussetzung für eine Verwertung.
Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines Erstgespräches und besprechen gemeinsam Ihre nächsten Schritte.
Ihre Ansprechpartner im Inkasso sind:
Ablauf des schweizerischen Betreibungsverfahrens:

Quelle: Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich