Abrechnung nach Gebührentabelle
Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.
Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man jenen Betrag, den z. B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.
Zum Kostenrechner
Im Kfz-Haftpflichtrecht gilt eine besondere Kostenregelung. Da in den Schadensabteilungen der Kfz-Haftpflichtversicherer Fachleute sitzen, ist es gängige Rechtsprechung und damit inzwischen langjähriges Gewohnheitsrecht, dass der Unfallgeschädigte zur Wahrung der „Waffengleichheit“ ebenfalls einen Fachmann einschalten darf: seinen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dessen Kosten werden vom gegnerischen Versicherer in der Höhe erstattet, in der der Schaden erfolgreich geltend gemacht wird.
Weitere Gebühren
In den übrigen Fällen sind die Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG abzurechnen. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig. Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwaltsgebühren.
Eine Angabe fester Kostengrößen ist im Rahmen dieser Website wegen des von Fall zu Fall unterschiedlichen Umfangs der Tätigkeit nicht möglich. Wir klären Sie jedoch gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten auf.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Die Deckungsschutzanfrage erledigen selbstverständlich wir für Sie.
Sie können die Anwaltskosten nicht aufbringen?
Bei Rechtssuchenden, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe und im Prozessfall Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.