Zur aktuellen Lage
Auch während der Corona-Pandemie sind wir für Sie da. Unser Büro ist wie üblich besetzt, sodass Sie uns telefonisch und per E-Mail erreichen können. Sie können uns auch wegen einer Videobesprechung ansprechen.
Wir werden insbesondere alle Anfragen, die mit „Corona“ oder der „Corona-Krise“ zusammenhängen schnell beantworten. Es ist uns ein besonderes Anliegen unseren Teil dazu beitragen, dass wir alle diese Pandemie gut überstehen.
Im Arbeitsrecht geht es darum – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer – den besten Weg aus der Krise zu finden. Flexiblere Arbeitszeitgestaltungen müssen gefunden, das „homeoffice“ schnell umgesetzt werden und vieles mehr. Um die wirtschaftlichen Folgen für die Arbeitgeber abzufedern hilft natürlich die Kurzarbeit, aber schon jetzt drohen Insolvenzen, betriebsbedingte Kündigungen oder sonstige eklatante Einschränkungen.
Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht sind RAin Wallauer-Friedrich und RA Sailer.
Durch die Schließung von Ladengeschäften und den Rückgang von Aufträgen bzw. den ersten Zahlungsunfähigkeiten, ist auch die Mietzahlung für einige nicht mehr möglich. Inzwischen wurde durch den Gesetzgeber in solchen Fällen die Möglichkeit einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei Miet- und Pachtverhältnissen beschränkt. Das Gesetz entbindet Mieter jedoch nicht von Ihrer Mietzahlungspflicht. In manchen Fällen ist die Geschäftsgrundlage gestört oder es liegt ein Mietminderungsrecht vor. Insbesondere in diesen Fällen sollten rechtzeitig Lösungen zwischen Vermieter und Mieter erarbeitet werden.
Auch im WEG-Recht hat sich einiges verändert oder muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Wie sollen Beschlüsse ohne eine Eigentümerversammlung gefasst werden, welcher Wirtschaftsplan gilt und wer ist Verwalter, wenn eine Neubestellung nicht möglich ist. Hierzu dürfen Sie uns jederzeit kontaktieren.
Ihre Ansprechpartner im Miet-, Pacht und WEG-Recht sind RAin Hefner und RAin Streich.
Auch das Leben und Arbeiten „am Bau“ hat sich durch diese Epidemie stark verändert. Laufende Verträge werden nicht mehr eingehalten, weil Personal oder Material fehlen oder sonstige Einschränkungen wegen der Krise sich auf der Baustelle niederschlagen. Ob das im Einzelfall „höhere Gewalt“ oder zumindest unabwendbar muss geprüft werden. Das BMI positioniert sich dazu wie folgt: „Die Corona-Pandemie ist grundsätzlich geeignet, den Tatbestand der höheren Gewalt im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/B auszulösen.“ Um eventuelle Nachteile zu vermeiden muss so schnell wie möglich gehandelt werden. Im Übrigen auch, wenn sich Unternehmen gerade überlegen „Baustellen runter zu fahren“. In Neuverträgen (auch bei Vergabeverfahren) muss auf passende Klauseln geachtet werden und schlussendlich jeweils geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche entstanden sind.
Ihre Ansprechpartner im Bau- und Immobilienrecht sind RA Löwe und RA Sailer.
Herr RA Löwe ist zusätzlich im Vergaberecht tätig.
Die nächsten Tage und Wochen werden viele noch überstehen, aber die längerfristigen Konsequenzen werden auch zu Insolvenzen führen. Im Privaten wie im Geschäftlichen. Auch wenn die Regierung mit dem COVInsAG Erleichterungen geschaffen hat, ist es weiterhin so, dass rechtzeitig agiert werden muss, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ihre Ansprechpartnerin im Insolvenzrecht ist RAin Streich
Selbstverständlich sind wir auch für Ihre Themen außerhalb von Corona für Sie da:
Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht sind RAin Wallauer-Friedrich und RA Sailer
Ihre Ansprechpartner im Bau- und Immobilienrecht sind RA Löwe und RA Sailer
Ihr Ansprechpartner im Datenschutzrecht ist RA Sailer
Ihre Ansprechpartner im Erbrecht sind RAin Wallauer-Friedrich und RAin Hefner
Ihre Ansprechpartner im Handels- und Gesellschaftsrecht sind RAin Wallauer-Friedrich und RA Löwe
Ihre Ansprechpartnerin im Insolvenzrecht ist RAin Streich
Ihr Ansprechpartner im Medizin- und Versicherungsrecht ist RA Leifert
Ihre Ansprechpartner im Miet- Pacht und WEG-Recht sind RAin Hefner und RAin Streich
usw.