Erbrecht

Vor dem Erbfall – Nachlass­regelungen und Nachlass­gestaltung

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Nachlassregelung und Nachlassgestaltung. Dabei stellen wir sicher, dass mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Ableben Ihren Wünschen entsprechend umgegangen wird. Gleichzeitig ist es uns ein Anliegen, auf diese Weise Erbstreitigkeiten vorzubeugen.

Für den Fall, dass keine Nachlassregelung getroffen worden ist, finden grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften zum Erbrecht Anwendung. Das gesetzliche Erbrecht regelt detailliert, was im Falle des Todes mit Ihrem Vermögen geschieht. Es ist denkbar, dass die gesetzlich geregelte Vermögensnachfolge Ihren eigenen Wünschen bereits entspricht. Wir erörtern deshalb gemeinsam mit Ihnen, wer nach dem gesetzlichen Erbfall erbt, und beraten und unterstützen Sie, sofern Sie hiervon abweichende Regelungen wünschen.

Dabei stehen wir Ihnen nicht nur bei der Erstellung eines Testamentes oder eines Erbvertrages zur Seite, sondern beraten Sie auch, unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge, im Hinblick auf die Möglichkeit einer vorweggenommenen Erbschaft, der Regelung von Vermächtnissen, Nießbrauchsrechten, Leibrentenregelungen und Wohnrechten.

Oft ist beispielsweise nicht bekannt, dass bei kinderlosen Ehepaaren die Eltern oder die Geschwister des bzw. der Verstorbenen als gesetzliche Miterben in Frage kommen. Es kann außerdem bei Paaren mit minderjährigen Kindern sinnvoll sein, Regelungen zu treffen, die den Nachlass mindestens bis zur Volljährigkeit oder darüber hinaus sichern. Regelungsbedarf kann auch bei Ehepaaren bestehen, die gemeinschaftlich im Wege des Berliner Testaments zunächst dem überlebenden Ehegatten und erst nach dem Tod beider Ehegatten den Kindern das Erbe zusprechen möchten.

Insbesondere für Unternehmerinnen und Unternehmer empfiehlt es sich, den Nachlass aktiv und frühzeitig zu regeln. Bei Unternehmensbeteiligungen kann es zu komplizierten erbrechtlichen Konstellationen kommen, die einer individuellen Regelung im Sinne des Unternehmens, der Mitgesellschafterinnen und Mitgesellschafter sowie der potenziellen Erbinnen und Erben bedürfen. Auch in derartigen Konstellationen stehen wir Ihnen mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und Expertise beratend zur Seite.

Gemeinsam machen wir uns ein Bild von Ihrer individuellen Vermögenssituation und beantworten all Ihre Fragen, bevor wir in einem nächsten Schritt die für Sie beste Lösung erarbeiten. Unser Ziel ist es dabei, eine rechtssichere Lösung für Sie zu finden, die Ihren Interessen und Wünschen gerecht wird und Ihren Nachlass optimal regelt.

Selbst wenn Sie bereits vor längerer Zeit Ihren Nachlass geregelt und gestaltet haben, sind wir für Sie da. Gemeinsam analysieren wir die Nachlassregelung aus heutiger Sicht und passen sie gegebenenfalls den neuen Verhältnissen oder neuen Gestaltungsmöglichkeiten an.

Bei Bedarf übernehmen wir auch Testamentsvollstreckungen, Nachlasspflegschaften und die Nachlassverwaltung.

 

Wir beraten Sie im Erbrecht unter anderem zu folgenden Themen:

  • generationenübergreifende Beratung zur Gestaltung und Prüfung eines Testaments oder anderer letztwilliger Verfügungen
  • gesetzliche Erbfolge einschließlich Pflichtteilsansprüche
  • gewillkürte Erbfolge
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • vorweggenommene Erbfolge, d.h. Schenkungen zu Lebzeiten
  • optimale Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen, Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügungen

 

 

Nach dem Erbfall – Beratung und Vertretung von Erbinnen und Erben

Nach dem Erbfall sehen sich die Hinterbliebenen neben der kräftezehrenden Trauerbewältigung mit zahlreichen Rechtsfragen hinsichtlich der Ordnung der Vermögensverhältnisse und insbesondere der Abwicklung des Nachlasses und der damit zusammenhängenden Rechtsfragen konfrontiert.

Es gilt zunächst die rechtliche Lage zu klären: Wer hat in welchem Umfang geerbt? Wie kommt man an einen Erbschein? Wurden Vermächtnisse angeordnet oder gibt es Pflichtteilsberechtigte, die enterbt wurden und nun Ansprüche stellen könnten? Ist der Nachlass eventuell mit Schulden belastet? Ist eine Erbausschlagung in diesem Fall sinnvoll? Und nicht zuletzt: Ist es im Falle einer Erbengemeinschaft ratsam, diese „Zwangsgemeinschaft“ aufrechtzuerhalten und zu verwalten oder ist es besser, eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu betreiben?

Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung stehen wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie dabei, auf Ihre erbrechtlichen Fragen die passende Antwort zu finden. Wir verschaffen uns zu Beginn gemeinsam einen Überblick über Ihre Situation und treffen mit Ihnen rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen.

Wir haben für Sie wichtige Fristen im Blick, wie etwa die Erbausschlagungsfrist von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls, die für in Deutschland lebende erbberechtigte Personen gilt.

In Verhandlungen mit anderen erbberechtigten Personen begleiten wir Sie und unterstützen Sie sowohl bei der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses, als auch bei der Auseinandersetzung des Erbes. Unser Anspruch ist es, bestenfalls eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, vertreten wir Ihre Interessen gewissenhaft und nachdrücklich bei streitigen Verhandlungen auch vor Gericht

Im Rahmen unserer Tätigkeit prüfen wir eventuell bestehende Erb- und Pflichtteilsergänzungsansprüche für Sie.

Sollten Sie die Nachlassverwaltung oder Nachlassauflösung nicht selbst übernehmen können oder wollen, übernehmen wir diese gerne für Sie.

Wenn Sie die Testamentsvollstreckung übernommen haben, unterstützen wir Sie bei Ihrer Tätigkeit und stehen Ihnen bei all den in diesem Zusammenhang aufkommenden Fragestellungen zur Seite.

 

Wir beraten Sie im Erbrecht unter anderem zu folgenden Themen:

  • Prüfung und Anfechtung letztwilliger Verfügungen
  • Erbenfeststellung
  • rechtliche Unterstützung im Erbscheinsverfahren
  • Begleitung einvernehmlicher oder streitiger Erbauseinandersetzung
  • Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht
  • Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Abwehr von Vermächtnisansprüchen
  • Beratung zu Erbausschlagung
  • Beratung zu Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz
  • Übernahme Testamentsvollstreckung
  • Begleitung von Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstrecker
  • Übernahme von Nachlasspflegschaften
  • Abwicklung von Nachlässen
  • Grundbuchberichtigungen

 

 

Nach dem Erbfall – Beratung und Vertretung von Pflichtteils­berechtigten und anderen Nachlass­gläubigern

Sollten Sie enterbt worden sein, prüfen wir für Sie, ob Ihnen gegebenenfalls ein Pflichtteilsanspruch zusteht und unterstützen Sie bei dessen Durchsetzung.

Für den Fall, dass weitere Pflichtteilsberechtigte bereits zu Lebzeiten Schenkungen oder andere Zuwendungen erhalten haben, prüfen wir möglicherweise bestehende Pflichtteilsergänzungsansprüche und setzen diese für Sie zuverlässig durch.

Nicht selten kommt es vor, dass der Erblasser bzw. die Erblasserin Schulden hinterlassen hat. Sollten Sie offene Forderungen gegen den Verstorbenen oder die Verstorbene haben, setzen wir uns für die Durchsetzung Ihrer Forderungen gegen die Erben ein. Dabei unterstützen wir Sie auch dabei, die Erben ausfindig zu machen.

 

Wir beraten Sie im Erbrecht unter anderen zu folgenden Themen:

  • Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Prüfung und Durchsetzung von Vermächtnissen
  • Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteils- und Erbergänzungsansprüchen
  • Durchsetzung von anderen Ansprüchen gegen Erbengemeinschaften

 

 

Schnittstellen

Aufgrund unserer fachlichen Expertise in anderen Rechtsgebieten, die mit dem Erbrecht eng verknüpft sind, können wir Ihnen eine umfassende Beratung bieten und auch rechtsübergreifende Fragen gewissenhaft beantworten.

 

Handels- und Gesellschaftsrecht

Insbesondere zur richtigen Unternehmensnachfolgeplanung gehört auch eine gesellschaftsrechtliche Regelung.

zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Mietrecht

Häufig befinden sich im Nachlass auch Immobilien oder Mietsachen, weshalb auch mietrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht geklärt werden müssen.

zum Mietrecht

Arbeitsrecht

Bestand zum Todeszeitpunkt ein Arbeitsverhältnis, so ist dieses abzuwickeln. Gegebenenfalls bestehen noch durchsetzbare arbeitsrechtliche Ansprüche.

zum Arbeitsrecht

Ihre Ansprechpartnerinnen