Verkehrsrecht

Wir unterstützen Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich nach einem Verkehrsunfall, unabhängig davon, ob Sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem PKW oder LKW beteiligt waren.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um zeitnah und unkompliziert eine Lösung / Abwicklung zu erreichen.

Wir stehen Ihnen aber auch zur Seite, wenn Sie nach einem Fahrzeugkauf feststellen müssen, dass das Fahrzeug mangelhaft ist. In diesem Fall machen wir für Sie Ansprüche geltend. Haben Sie Ihr Fahrzeug verkauft und werden dann mit Mangelansprüchen konfrontiert, prüfen wir die Rechtslage gerne für Sie und vertreten Ihre Interessen

Darüber hinaus unterstützen wir Autohäuser und Autohändler bei allen Fragen rund um den Fahrzeugverkauf. Wir erstellen für Sie passende Verträge inkl. wirksamer AGB. Selbstverständlich setzen wir auch Ihre offenen Forderungen für Sie durch.

 

 

Unfallregulierung – Sachschäden und Personenschäden

Die Unfallregulierung gestaltet sich oftmals sehr komplex, da verschiedene Schadenspositionen (Sachschäden, Personenschäden, Folgeschäden etc.) betroffen sind. Je mehr beteiligte Fahrzeuge und Personen und je schwerer die Schäden sind, desto komplizierter wird es.

Oftmals müssen Sachverständige beauftragt werden, um das Ausmaß von Sach- und Personenschäden in einem ersten Schritt verlässlich zu ermitteln, bevor in einem zweiten Schritt diese Schäden gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden können.

Aus unserer Erfahrung heraus können wir sagen, dass die Versicherungen häufig versuchen, sich vor ihrer Einstandspflicht für den Schaden zu verschließen oder Schäden kleinzurechnen.

Aus diesem Grund stellen wir für Sie von Beginn an sicher, dass die Unfallregulierung von der Beauftragung eines Sachverständigen über die außergerichtliche Kommunikation mit dem Gegner, Haftpflichtversicherungen und unter Umständen mit Polizei und Staatsanwaltschaft reibungslos ablaufen und so Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestmöglich durchgesetzt werden können.

 

 

OWi-Verfahren oder Strafverfahren wegen eines Verkehrsverstoßes

Grundsätzlich werden Verkehrsverstöße als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten eingestuft. In bestimmten Situationen können Verkehrsverstöße aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Beispielsweise kann ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden eingeleitet werden. Verstirbt ein Unfallbeteiligter infolge des Unfalls, kann der Tatvorwurf auch fahrlässige Tötung lauten. In diesen Fällen wird von Amtswegen immer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Alkohol am Steuer kann bei entsprechenden Promille-Werten strafrechtlich geahndet werden.

Wird ein solches Verkehrsstrafverfahren eingeleitet, ist es ratsam, zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um hohe Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe zu verhindern oder aber auch Folgen für die Fahrerlaubnis (z.B. Führerscheinentzug) zu verhindern bzw. zu minimieren.

Aber auch, wenn es „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit („OWi“) geht, sollten Sie die Rechtslage prüfen lassen. Es kommt vor, dass die Ermittlungen fehlerhaft, oder die OWi-Verfahren häufig voreilig sind.

Wir stehen Ihnen in jedem Fall zuverlässig zur Seite.

 

 

Fahrzeugkauf & Leasing

Geht es um den Kauf bzw. Verkauf von Fahrzeugen, wird anwaltliche Unterstützung meist erst in Anspruch genommen, wenn der Kauf nicht reibungslos vonstattengeht, also z.B. Mängel am Fahrzeug erkennbar werden oder es zu erheblichen Lieferverzögerungen kommt.

Beides kann sehr unterschiedliche rechtliche Folgen haben: von der Minderung des Kaufpreises über einen Umtausch im Falle eines Neufahrzeuges bis hin zum Rücktritt vom Kaufvertrag und seiner vollständigen Rückabwicklung und ggfs. Schadensersatzforderungen ist alles denkbar.

Aus dem Grund prüfen wir für Sie – unabhängig davon, ob Sie auf Käuferseite oder Verkäuferseite agieren – ob in Ihrem Fall Mängelansprüche bestehen, und kümmern uns darum, für Sie richtig zu reagieren. Wir vertreten Privatpersonen und gewerbliche Autohändlerinnen und -händler.

Wenn es sinnvoll und notwendig ist, schalten wir Sachverständige ein und kümmern uns darum, Ihre Rechte durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Bei geleasten Kfz und Fahrrädern unterstützen wir Sie durch unter anderem die Prüfung von Leasingverträgen vor der Unterzeichnung, klären Fragen zu Rechten und Pflichten aus dem Vertrag, z.B. im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung oder mit der Verantwortlichkeit für Schäden am Fahrzeug, und setzen Ihre Ansprüche bei Bedarf durch.

 

 

Führerscheinverfahren, Nachschulung, MPU, Alkohol, Drogen etc.

Haben Sie den Führerschein verloren oder droht Ihnen das? Möchten Sie etwas gegen Ihre „Punkte“ tun? Hierbei und bei allen Fragen rund um den Führerschein, bei der Nachschulung, einer MPU, einer Verkehrstherapie und anderen Fragen rund um Ihren Führerschein unterstützen wir Sie.

Sprechen Sie uns auch vor allem dann an, wenn die Vorwürfe mit Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu tun haben.

 

Wir beraten Sie im Verkehrsrecht unter anderem zu folgenden Themen:

  • Unfallabwicklung und Unfallregulierung nach Fahrradunfall, Fußgängerunfall, Autounfall etc. (außergerichtlich/vor Gericht)
  • Beauftragung von Sachverständigen nach einem Unfall
  • Prüfung von Sachverständigen­gutachten auf Plausibilität und mehr
  • Durchsetzung von Schadensersatz­ansprüchen und Sachschäden nach Unfall
  • Durchsetzung von Schmerzensgeld­ansprüchen und Personen­schäden nach Unfall
  • Vertretung in OWi- und Strafverfahren nach einem Unfall (fahrlässige Körperverletzung etc.)
  • Vertretung in allgemeinen Verkehrs­strafverfahren (Fahrerflucht, Alkohol am Steuer etc.)
  • Vertretung in Führerscheinverfahren
  • Durchsetzung von Mängel­ansprüchen beim Fahr­zeugkauf/Autokauf (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz etc.)
  • Prüfung von Kfz-Kaufverträgen (Pkw, Lkw, Wohnmobil etc.)
  • Erstellung von Musterverträgen und AGB für Fahrzeughändler

 

 

Schnittstellen

Aufgrund unserer fachlichen Expertise auch in anderen Rechtsgebieten, die mit dem Arbeitsrecht eng verknüpft sind, können wir Sie auch bei rechtsübergreifenden Themen kompetent unterstützen.

Arbeitsrecht

Da Fahrzeuge häufig im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses genutzt und überlassen oder für die Erfüllung der Arbeitsleistung gebraucht werden, besteht eine wichtige Schnittstelle zu Arbeitsrecht.

zum Arbeitsrecht

 

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