Mietrecht

Das Wohnraummietrecht beinhaltet eine Vielzahl von Regelungen im Gesetz, die beachtet werden müssen. Im Gegensatz dazu können die Vertragsparteien das Mietverhältnis im Gewerbemietvertrag relativ frei gestalten. Wir unterstützen Sie bereits vor dem Beginn eines Mietverhältnisses bei der Überprüfung eines Mietvertrages und begleiten Sie, bis das letzte mietrechtliche Thema geklärt ist.

Wir beraten und vertreten sowohl Mieter und Mieterinne, als auch Vermieter und Vermieterinnen. Durch diesen Perspektivwechsel können wir auch die Sichtweise des Gegenübers in die Beratung mit einbeziehen und auf diesem Weg tragfähige Problemlösungen vorschlagen. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich oder gewünscht sein, beraten und begleiten wir Sie selbstverständlich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

 

 

Wohnraum­mietrecht

Im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis über Wohnraum stellen sich Mieter und Mieterinnen oft wichtige Fragen: Bin ich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet? Ist die Mieterhöhung wirksam? Habe ich einen Anspruch auf Mietminderung? Ist die Kündigung wirksam? Wird mir zu Recht die Rückzahlung meiner Kaution verwehrt?

Vermieter und Vermieterinnen stehen häufig vor Fragen wie: Wie gestalte ich einen Mietvertrag rechtssicher? Wie setze ich offene Mietzinsforderungen durch? Ab wann kann ich eine Mieterhöhung durchführen? Wie kündige ich ein Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug oder aus Gründen des Eigenbedarfs?

Auf Vermieterseite können Sie den Bedarf an Ihrem Eigentum mit der Eigenbedarfskündigung für sich oder nahe Angehörige bzw. Haushaltsangehörige durchsetzen.

Auf Mieterseite haben Sie gegebenenfalls in der Situation die Möglichkeit binnen einer Frist wegen besonderer Härte zu widersprechen. Möglicherweise liegt auch ein Fall des vorgeschobenen Eigenbedarfs vor, was zu prüfen ist.

Wir schätzen Ihre Rechtsposition realistisch ein und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

 

Wir beraten Sie im Wohnraummietrecht unter anderem zu folgenden Themen:

  • Erstellung von Mietverträgen inkl. Nachträgen
  • Prüfung bestehender Mietverträge
  • Mieterhöhung (ortsübliche Vergleichsmiete, Staffelmiete, Indexmiete)
  • Untervermietung
  • Schönheitsreparaturen
  • Abmahnungen
  • Kaution und Kautionsrückzahlung
  • Kündigung und Kündigungsfristen
  • Eigenbedarfskündigung
  • Zahlungsverzug
  • Pflichtverstöße im Mietverhältnis

 

 

Gewerbemietrecht

Gewerbemietverhältnisse benötigen aufgrund ihrer speziellen Anforderung häufig besondere Regelungen. Es ist deutlich flexibler als das Wohnraummietrecht. In den Gewerbemietverträgen werden daher häufig Umbauarbeiten, die Vertragslaufzeiten und die Mieterhöhungsmodalitäten in Abweichung zum Gesetz geregelt.

Aktuell werden auch die Arbeitsplätze immer flexibler gestaltet, was zu neuen Anforderungen auch an die Gewerbemietverträge führt. Beispielsweise kann die Grundlage für Coworking-Spaces durch die Genehmigung von Unterpachtverhältnissen im Vertrag geschaffen werden.

Aufgrund der individuellen Konstellationen sind die rechtlichen Stolpersteine vielfältig: beginnend beim Vertragsschluss des meist befristeten Gewerbemietvertrages über die Rechte und Pflichten im Mietverhältnis bis hin zu Fragen zur (vorzeitigen) Beendigung des Mietverhältnisses können sich in jeder Phase Konflikte und Rechtsstreitigkeiten entwickeln.

Wir beraten Sie bereits vor der Unterzeichnung eines Gewerbemietvertrages. Zudem klären wir Ihre Rechte und Pflichten im laufenden Mietverhältnis und unterstützen Sie bei der Beendigung und Abwicklung eines Gewerbemietvertrages.

 

Wir beraten Sie im Gewerbemietrecht unter anderem zu folgenden Themen:

  • Erstellung von Gewerbemietverträgen, Pachtverträgen und Nachträgen
  • Prüfung bestehender Gewerbemietverträge und Pachtverträge
  • Einbauten und Umbauten
  • Vertragsschluss und Vertragsdauer
  • Kündigung einschließlich fristloser Kündigung
  • Eigenbedarfskündigung
  • Erstellung und Vereinbarung von Aufhebungsverträgen
  • Untervermietung
  • Reparaturen und Rückbau
  • Kaution und Kautionsrückzahlung
  • Schadensersatz

 

 

Pachtrecht

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen im Pachtrecht. Wird nicht nur eine Immobilie, sondern zusätzlich Mobiliar oder eine landwirtschaftliche Fläche verpachtet, richten sich die Rechte und Pflichten nach dem Pachtrecht. Das Pachtrecht verweist in vielen Teilen auf das Mietrecht, Ausnahme stellt beispielsweise die Kündigungsregelung dar.

 

 

Maklerrecht

Beim Kauf und Verkauf von Immobilien beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit Maklerverträgen und bei der Prüfung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen. Wir klären die Rechte und Pflichten aus einem solchen Vertrag, setzen Ansprüche durch bzw. wehren unberechtigte Ansprüche ab.

 

Wir beraten Sie im Maklerrecht unter anderem zu folgenden Themen:

  • Erstellen und Prüfen von Maklerverträgen
  • Durchsetzen von Ansprüchen auf Maklercourtage
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen des Maklers

 

 

Schnittstellen

Aufgrund unserer fachlichen Expertise auch in anderen Rechtsgebieten, die mit dem Mietrecht eng verknüpft sind, können wir Sie auch bei rechtsübergreifenden Themen kompetent unterstützen.

 

Bau- und Immobilienrecht

Bei Vorliegen von Mängeln am Mietobjekt stellt sich häufig die Frage nach dem Verursacher. Neben einem Mieterverschulden kann auch ein Baumangel vorliegen und somit baurechtliche Fragestellungen betroffen sein.

zum Baurecht

Erbrecht

Beispielsweise der Weitergabe von Immobilien in die nächste Generation kommen verschiedene Konstellationen zur Reduzierung von Erbschaftssteuern in Betracht. Wir besprechen mit Ihnen, ob eine Übergabe der Immobilie bereits zu Lebzeiten unter Nießbrauchsvorbehalt bzw. mit Wohnrecht oder die Veräußerung gegen eine Leibrente oder ob eine testamentarische Lösung für Sie die optimale Lösung ist.

Darüber hinaus sind im Erbfall gegebenenfalls Sonderkündigungsrechte auf beiden Seiten zu beachten.

zum Erbrecht

Ihre Ansprechpartnerinnen